Rechtsprechung
RFH, 20.02.1935 - VI A 16/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 24.08.1989 - IV R 80/88
Bürgschaftsaufwendungen eines Freiberuflers nur ausnahmsweise Betriebsausgaben
In dieser Weise hat bereits der Reichsfinanzhof (RFH) hinsichtlich von Rechtsanwälten entschieden; er hat diese Beschränkung unter Hinweis auf Gutachten des Deutschen Anwaltsvereins und der Reichsrechtsanwaltskammer der anwaltlichen Standesauffassung entnommen, die die nach § 6 EStG 1929 für die Einordnung der Einkünfte in Einkunftsarten maßgebende Verkehrsauffassung präge (Urteile vom 27. August 1930 VI A 264/29, RFHE 27, 184, RStBl 1931, 104; vom 20. Februar 1935 VI A 16/33, RFHE 37, 284, RStBl 1935, 870). - BFH, 15.10.1981 - IV R 77/76
Rechtsanwalt - Selbständige Arbeit
Zu den Geldgeschäften gehören nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) die Gewährung von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Urteile vom 27. August 1930 VI A 264/29, RFHE 27, 184, RStBl 1931, 104 - nur Leitsatz - ; vom 27. August 1930 VI A 1798/30, RStBl 1931, 104; vom 20. Februar 1935 VI A 16/33, RFHE 37, 284, RStBl 1935, 870; vom 20. Februar 1935 VI A 592/32, RStBl 1935, 873), sofern diese Geschäfte nicht unmittelbar der Ausführung eines im Rahmen des Anwaltsberufs liegenden Auftrags dienen (Urteil vom 22. September 1938 IV 128/38, RStBl 1939, 26). - FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
Gewillkürtes Betriebsvermögen bei bilanzierenden Freiberuflern
So hat bereits der Reichsfinanzhof (RFH) hinsichtlich von Rechtsanwälten entschieden; er hat diese Beschränkung unter Hinweis auf Gutachten des Deutschen Anwaltsvereins und der Reichsrechtsanwaltskammer der anwaltlichen Standesauffassung entnommen, die, die für die Einordnung maßgebende Verkehrsauffassung präge (Urteile vom 27. August 1930 - VI A 264/29 -, RFHE 27, 184, RStBl. 1931, 104; vom 20. Februar 1935 - VI A 16/33 -, RFHE 37, 284, RStBl. 1935, 870). - BFH, 28.01.1960 - IV 109/59 U
Leistung von Beiträgen zu Kapitalansammlungsverträgen durch einen Angehörigen …
Als notwendiges Privatvermögen sind aber nach ständiger Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs insbesondere Geldgeschäfte (Darlehen, Bürgschaftsübernahme) der Angehörigen der freien Berufe angesehen worden (vgl. hierzu Urteil des Reichsfinanzhofs IV 128/38 vom 22. September 1938, RStBl 1939 S. 26, für einen Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf das Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 16/33 vom 20. Februar 1935, RStBl 1935 S. 870). - FG Köln, 23.05.1996 - 13 K 1351/96
Nichtberücksichtigung von Betriebskosten; Beteiligung an einem Geldtransfer
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